Unterwegs & Fahrzeuge
Zulassung & Versicherung
Neue Fahrzeuge müssen zugelassen werden. Mit Versicherung zahlst du beim Abschlepphof weniger.
So öffnest du es
- Wo?
- E am Zulassungs- oder Versicherungs-NPC
- Beamte
/zulassung, Versicherer/versicherung
Schritt für Schritt
Zulassen: zum Zulassungs-NPC gehen, E drücken, Gebühr zahlen.
Neu gekaufte Fahrzeuge gelten zunächst als „nicht zugelassen“.
Versichern: am Versicherungs-NPC E – oder Angebot eines Versicherers annehmen.
Laufzeit z. B. 7 oder 30 Tage.
Wunschkennzeichen: nur möglich, solange das Fahrzeug in der Garage steht.
Feste Gebühr an die Staatskasse; bis zu 10 frühere Kennzeichen bleiben in der Akte sichtbar.
Abgeschleppt? Am Abschlepphof auslösen – mit Versicherung zahlst du nur einen Teil.
Grenzen und Fehlermeldungen
- Kennzeichenwechsel ist bei aktiver Fahndung, laufender Stilllegung oder gesperrten Formaten nicht möglich.